Nachrichtendetails
Sitzungsbesuche BSA Pinneberg
Die nachfolgenden Vereine sind der Pflicht der regelmäßigen Besuche der BSA-Sitzungen, trotz mehrfacher Aufforderung, nicht nachgekommen und werden gemäß der gültigen Finanzleistungen in Strafe genommen:
FC Eintracht Rellingen
Rellinger FC
SF Pinneberg
SV Halstenbek - Rellingen
SV Hörnerkirchen
TuS Holstein Quickborn
Vosslocher SV
Die nachfolgenden Vereine sind ihrer Pflicht des regelmäßigen Besuches der BSA-Sitzungen nur unzureichend nachgekommen:
Moorreger SV
SC Pinneberg
TSV Holm
TuS Hasloh
Um (weitere) Bestrafungen zu vermeiden, erfolgt für alle zuvor genannten Vereine die Aufforderung, einen mit allen Vollmachten ausgestatteten Vertreter zu den regelmäßig stattfindenden Sitzungsabenden des BSA Pinneberg zu entsenden.
Hierzu wird eine (erneute) Frist bis zum 19. Mai 2017 gesetzt.
Bei Nichterfüllung dieser Frist wird der Verein mit einer (doppelten) Strafe gemäß Finanzordnung belegt.
Michael Zibull
Obmann BSA Pinneberg